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NiSV & Recht13 Min. LesezeitVon SkinFly RedaktionAktualisiert: 30. Januar 2026

Gewerbeaufsicht-PrĂĽfung: Was wird typischerweise kontrolliert?

Ein Überblick über die häufigsten Prüfpunkte bei Kontrollen in Kosmetikstudios mit Laser-, IPL- oder Hochfrequenzgeräten.

Seit Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) führen die Gewerbeaufsichtsämter verstärkt Kontrollen in Kosmetikstudios durch. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was Branchenberichten zufolge typischerweise geprüft wird.

Die gute Nachricht vorweg: Eine Prüfung durch die Gewerbeaufsicht muss kein Stressfaktor sein. Wer seine Dokumentation im Griff hat und die NiSV-Anforderungen kennt, kann einer Kontrolle gelassen entgegensehen. In vielen Fällen verlaufen Prüfungen unkompliziert – die Prüfer wollen keine Betriebe schließen, sondern die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

Gut zu wissen

Die Gewerbeaufsicht kündigt Kontrollen in der Regel nicht an. Erfahrungsgemäß erscheinen Prüfer während der regulären Geschäftszeiten – oft vormittags oder am frühen Nachmittag.

Warum dieser Artikel? Viele Studiobetreiber sind unsicher, was bei einer Prüfung auf sie zukommt. Wir haben Erfahrungsberichte aus der Branche gesammelt und mit den öffentlichen Informationen der Behörden abgeglichen, um Ihnen einen praxisnahen Überblick zu geben.

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Was ist die Gewerbeaufsicht?

Die Gewerbeaufsicht (auch: Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) ist eine Landesbehörde, die für die Überwachung von Betrieben zuständig ist. Je nach Bundesland kann die Bezeichnung und Zuständigkeit variieren – in manchen Ländern heißt sie auch „Staatliches Amt für Arbeitsschutz" oder ist Teil des Regierungspräsidiums.

Die Gewerbeaufsicht hat ein breites Aufgabenspektrum: Sie überwacht den Arbeitsschutz, die Produktsicherheit und – seit Inkrafttreten der NiSV – auch den Strahlenschutz bei kosmetischen Anwendungen. Die Prüfer sind in der Regel gut geschult und kennen die branchenspezifischen Anforderungen.

Allgemeine Aufgaben

Arbeitsschutz, Produktsicherheit, Strahlenschutz, Überwachung von Anlagen und Geräten, Verbraucherschutz

Zuständigkeit bei NiSV

Kontrolle der Einhaltung der NiSV-Anforderungen bei gewerblicher Anwendung von Laser, IPL, RF, HIFU etc.

Wie kommt es zu einer Prüfung? Kontrollen können aus verschiedenen Gründen stattfinden: routinemäßige Stichproben, Beschwerden von Kunden, Hinweise von Mitbewerbern oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen der Behörde. Manchmal werden auch Betriebe geprüft, die ihre NiSV-Geräte bei der Behörde angemeldet haben – die Anzeigepflicht kann also eine Prüfung auslösen.

Hinweis: Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Im Zweifel gibt die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt Auskunft, welche Behörde für Ihr Studio zuständig ist.

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Rechtsgrundlage: Die NiSV

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist seit dem 31. Dezember 2020 vollständig in Kraft. Sie regelt den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken.

Betroffene Gerätearten (gemäß NiSV)

  • • Hochintensive Lichtquellen (Laser, IPL) – § 3 NiSV
  • • Hochfrequenzgeräte – § 4 NiSV
  • • Niederfrequente elektrische/magnetische Felder – § 5 NiSV
  • • Gleichstrom – § 5 NiSV
  • • Ultraschallgeräte – § 6 NiSV

Die NiSV enthält Anforderungen an:

Fachkunde: Nachweis der erforderlichen Qualifikation für die Geräteanwendung
Dokumentation: Führen eines Gerätebuchs und Behandlungsprotokolle
Aufklärung: Information der behandelten Personen über Risiken
Anzeigepflicht: Meldung der Geräte bei der zuständigen Behörde

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf gesetze-im-internet.de (siehe Quellen).

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Typischer Ablauf einer PrĂĽfung

Nach Erfahrungsberichten aus der Branche läuft eine Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht häufig wie folgt ab:

01

AnkĂĽndigung (optional)

Manche Behörden kündigen an, viele erscheinen jedoch unangekündigt während der Geschäftszeiten

02

Legitimation

Die Prüfer weisen sich mit Dienstausweis aus und erläutern den Prüfungsgrund

03

DokumentenprĂĽfung

Einsicht in Gerätebuch, Fachkundenachweise, Behandlungsdokumentation

04

Geräteinspektion

Sichtprüfung der Geräte, Kontrolle von Kennzeichnungen und STK-Protokollen

05

Befragung

Fragen an Inhaber und Mitarbeiter zu Abläufen und Qualifikationen

06

Protokoll

Erstellung eines Prüfberichts, ggf. mit Mängelliste und Fristen zur Nachbesserung

Tipp aus der Praxis: Viele Studiobetreiber berichten, dass ein kooperatives Verhalten und gut organisierte Unterlagen den PrĂĽfungsverlauf positiv beeinflussen.

4

Typische PrĂĽfpunkte im Detail

Basierend auf Branchenberichten und öffentlichen Informationen der Behörden werden bei NiSV-Kontrollen erfahrungsgemäß folgende Bereiche geprüft:

A) Fachkundenachweis

Die NiSV schreibt vor, dass Personen, die bestimmte Geräte anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen müssen. Die Übergangsfristen sind seit Ende 2022 abgelaufen.

Typische Fragen der PrĂĽfer:

  • • Wer wendet die Geräte an?
  • • Liegen fĂĽr alle Anwender gĂĽltige Fachkundenachweise vor?
  • • Entsprechen die Nachweise den Anforderungen der NiSV-Fachkunde-Richtlinie?
  • • Sind die Schulungsanbieter anerkannt?

Quelle: Die Anforderungen an die Fachkunde sind in der NiSV-Fachkunde-Richtlinie des Bundesministeriums fĂĽr Umwelt definiert. Mehr dazu in unserem Artikel zum Fachkundenachweis.

B) Gerätebuch & Gerätedokumentation

Für jedes NiSV-relevante Gerät ist ein Gerätebuch zu führen. Dies ergibt sich aus den Dokumentationspflichten der NiSV in Verbindung mit der MPBetreibV.

DokumentationsbereichTypische Inhalte
StammdatenHersteller, Modell, Seriennummer, Anschaffungsdatum
EinweisungenDokumentierte Einweisung fĂĽr jeden Anwender
STK-ProtokolleSicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben
Wartung/VorkommnisseReparaturen, Störungen, sicherheitsrelevante Ereignisse

Hinweis: Die konkreten Anforderungen an STK-Intervalle ergeben sich aus den Herstellerangaben und ggf. aus der MPBetreibV. Eine ausfĂĽhrliche Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zur NiSV-Dokumentation.

C) Behandlungsdokumentation

Die NiSV verlangt eine Dokumentation der durchgeführten Anwendungen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Dokumentationspflichten nach BGB.

Anamnese: Erfassung relevanter Gesundheitsinformationen vor der Behandlung
Aufklärung: Nachweis, dass über Risiken und Nebenwirkungen informiert wurde
Einwilligung: Dokumentierte Zustimmung der behandelten Person
Behandlungsparameter: Verwendete Einstellungen (z.B. Energie, Impulsdauer)
Behandlungsverlauf: Reaktionen, Besonderheiten, Nachsorgehinweise

D) Anzeigepflicht

Gemäß NiSV besteht für bestimmte Geräte eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Die Prüfer kontrollieren erfahrungsgemäß, ob diese Meldung erfolgt ist.

Wichtig: Die Anzeigepflicht und das zuständige Amt variieren je nach Bundesland. Informationen erteilt die jeweilige Landesbehörde oder das örtliche Gewerbeamt.

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Mögliche Konsequenzen bei Mängeln

Die NiSV sieht bei Verstößen verschiedene Maßnahmen vor. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Praxisbeispiel: Kontrolle mit BuĂźgeld

Ein Kosmetikstudio in NRW wurde 2024 kontrolliert. Die PrĂĽfer stellten fest:

  • • IPL-Behandlungen seit 2 Jahren ohne gĂĽltigen Fachkundenachweis
  • • Beratungsprotokolle fĂĽr 47 Behandlungen fehlten vollständig
  • • Geräteanzeige bei der Behörde war nicht erfolgt

Konsequenzen: Sofortige Nutzungsuntersagung für das IPL-Gerät, Bußgeld von 8.500 Euro. Das Studio musste 6 Wochen schließen, bis die Inhaberin die Fachkunde nachgeholt hatte.

Quelle: Anonymisierter Branchenbericht, 2024. Einzelfälle können abweichen.

Art des MangelsMögliche Maßnahmen (lt. NiSV)
Fehlende FachkundeUntersagung der Geräteanwendung bis zum Nachweis
Unvollständige DokumentationAufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung
Fehlende/abgelaufene STKNutzungsverbot für das betroffene Gerät
Fehlende AnzeigeAufforderung zur Nachholung, ggf. BuĂźgeld
Schwerwiegende VerstößeBußgeld bis zu 50.000 € (§ 8 NiSG)

Bußgeldrahmen gemäß § 8 Abs. 2 NiSG

Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) sieht für Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vor. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie danach, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt.

Ausführliche Informationen: Alle Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände haben wir in unserem Artikel zu NiSV-Bußgeldern zusammengestellt – mit dem vollständigen Wortlaut aus § 8 NiSG und § 12 NiSV.

Checkliste zur SelbstprĂĽfung

Die folgende Checkliste dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie basiert auf den Anforderungen der NiSV und Erfahrungsberichten aus der Branche.

Fachkunde

  • Nachweise fĂĽr alle Anwender vorhanden
  • Nachweise entsprechen NiSV-Anforderungen
  • Schulungsanbieter anerkannt
  • Nachweise griffbereit aufbewahrt

Gerätebuch

  • FĂĽr jedes Gerät vorhanden
  • Stammdaten vollständig
  • Einweisungen dokumentiert
  • STK aktuell und protokolliert

Behandlungsdokumentation

  • Anamnese vor jeder Behandlung
  • Aufklärung dokumentiert
  • Einwilligung mit Unterschrift
  • Parameter vollständig erfasst

Formales

  • Anzeige bei Behörde erfolgt
  • Geräte-Kennzeichnung vorhanden
  • Betriebsanleitung verfĂĽgbar
  • Nächster STK-Termin bekannt

Quellen & weiterfĂĽhrende Links

FĂĽr verbindliche Informationen empfehlen wir die folgenden offiziellen Quellen:

NiSV-Verordnungstext

Vollständiger Wortlaut der Verordnung

gesetze-im-internet.de/nisv/

Bundesamt fĂĽr Strahlenschutz (BfS)

Informationen zur NiSV und Fachkunde

bfs.de

Zuständige Landesbehörde

Für konkrete Fragen zur Anzeigepflicht und Zuständigkeit

Variiert je nach Bundesland – Auskunft erteilt das örtliche Gewerbeamt

Handwerkskammer / IHK

Merkblätter und Beratung für Gewerbetreibende

Regionale Kammern bieten oft kostenlose Erstberatung

Tipps fĂĽr den PrĂĽfungstag

Wenn die Gewerbeaufsicht vor der Tür steht, ist es zu spät für große Vorbereitungen. Aber mit der richtigen Einstellung und Organisation können Sie die Prüfung entspannt angehen:

01

Ruhe bewahren

Eine Prüfung ist kein Verhör. Die Prüfer wollen keine Betriebe schließen, sondern die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Kooperatives Verhalten wird positiv wahrgenommen.

02

Unterlagen griffbereit haben

Gerätebuch, Fachkundenachweise, Behandlungsdokumentation – alles sollte schnell auffindbar sein. Ein digitales System ist hier ein großer Vorteil.

03

Ehrlich antworten

Wenn Sie etwas nicht wissen oder ein Dokument nicht finden, sagen Sie es. Ausreden oder Verschleierung machen die Situation nur schlimmer.

04

Nachfragen erlaubt

Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, fragen Sie nach. Die Prüfer erklären gerne, was sie sehen möchten.

05

Protokoll prĂĽfen

Am Ende der PrĂĽfung erhalten Sie ein Protokoll. Lesen Sie es durch und fragen Sie bei Unklarheiten nach, bevor Sie unterschreiben.

Zusammenfassung

Die Gewerbeaufsicht prüft bei NiSV-Kontrollen erfahrungsgemäß vor allem Fachkundenachweise, Gerätedokumentation und Behandlungsprotokolle. Eine vollständige und gut organisierte Dokumentation erleichtert den Prüfungsverlauf erheblich – sowohl für Sie als auch für die Prüfer.

Die beste Vorbereitung ist eine kontinuierliche, saubere Dokumentation im Alltag. Mit einem digitalen System wie SkinFly haben Sie alle Unterlagen jederzeit griffbereit. Und selbst wenn Mängel festgestellt werden: In den meisten Fällen erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick basierend auf Branchenberichten und öffentlichen Informationen. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt.

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