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NiSV & Recht14 Min. LesezeitVon SkinFly RedaktionAktualisiert: 30. Januar 2026

NiSV-Dokumentation: Der komplette Leitfaden für Kosmetikstudios

Gerätebuch, Behandlungsprotokolle, Fachkundenachweis – alles was Sie für die nächste Gewerbeaufsicht-Prüfung wissen müssen. Mit praktischen Tipps aus dem Alltag.

Seit Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) stehen Kosmetikstudios unter verschärfter Beobachtung. Die Gewerbeaufsichtsämter prüfen intensiv – und Verstöße können teuer werden. Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung ist die NiSV-Dokumentation kein Hexenwerk.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Dokumentationspflichten die NiSV konkret vorsieht, wie Sie ein Gerätebuch korrekt führen und worauf es bei der Behandlungsdokumentation ankommt. Wir zeigen Ihnen auch die häufigsten Fehler, die bei Prüfungen auffallen – und wie Sie diese vermeiden.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Bei Verstößen gegen die NiSV können gemäß § 8 NiSG erhebliche Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfristen sind abgelaufen. Alle Bußgeldtatbestände im Überblick →

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Was ist die NiSV?

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – ist seit dem 31. Dezember 2020 vollständig in Kraft. Sie regelt den Einsatz bestimmter Geräte zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken und soll Verbraucher vor den Risiken dieser Technologien schützen.

Der Hintergrund: Geräte wie Laser, IPL oder Hochfrequenz-Systeme können bei unsachgemäßer Anwendung erhebliche Schäden verursachen – von Verbrennungen über Narbenbildung bis hin zu dauerhaften Pigmentstörungen. Der Gesetzgeber hat daher entschieden, dass nur qualifizierte Personen diese Geräte anwenden dürfen und dass jede Anwendung dokumentiert werden muss.

Die NiSV betrifft nicht nur Kosmetikstudios, sondern alle gewerblichen Anwender – also auch Friseure mit IPL-Geräten, Tattoo-Studios mit Laser zur Entfernung oder Wellness-Einrichtungen mit Hochfrequenz-Behandlungen.

Optische Strahlung (§ 3 NiSV)

Laser zur Haarentfernung, IPL-Geräte, Tattooentfernung, Hautverjüngung, Gefäßbehandlung

Elektromagnetische Felder (§ 4-5 NiSV)

Hochfrequenzgeräte (RF), Magnetfeldtherapie, bestimmte EMS-Geräte

Ultraschall (§ 6 NiSV)

HIFU (High Intensity Focused Ultrasound), fokussierter Ultraschall zur Hautstraffung

Nicht betroffen

Reine Kosmetik-Ultraschallgeräte ohne Fokussierung, LED-Masken (geringe Intensität)

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gerät unter die NiSV fällt, fragen Sie beim Hersteller nach oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

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Das Gerätebuch

Das Gerätebuch ist das Herzstück Ihrer NiSV-Dokumentation. Es muss für jedes einzelne Gerät geführt werden – egal ob Diodenlaser, IPL oder Hochfrequenz-System. Das Gerätebuch ist quasi der „Lebenslauf" Ihres Geräts und dokumentiert alles Wichtige von der Anschaffung bis zur Entsorgung.

Bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht ist das Gerätebuch oft das Erste, was geprüft wird. Ein vollständiges, gut gepflegtes Gerätebuch signalisiert Professionalität und erleichtert den gesamten Prüfungsverlauf erheblich.

Pflichtinhalte des Gerätebuchs

Stammdaten: Hersteller, Modell, Seriennummer, Anschaffungsdatum, Standort im Studio
Technische Daten: Wellenlänge (bei Laser/IPL), Leistungsbereich, Anwendungsgebiete laut Hersteller
Einweisungsnachweise: Dokumentierte Einweisung für jeden Mitarbeiter, der das Gerät bedient – mit Datum und Unterschrift
STK-Protokolle: Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellerangaben (häufig alle 12-24 Monate)
Wartung & Reparaturen: Alle Wartungsarbeiten, Reparaturen und Ersatzteilwechsel mit Datum
Vorkommnisse: Sicherheitsrelevante Ereignisse, Störungen, unerwartete Reaktionen

Praxis-Tipp: Legen Sie für jedes Gerät einen eigenen Ordner oder digitalen Bereich an. So finden Sie bei einer Prüfung sofort alle relevanten Unterlagen. Bewahren Sie auch die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung (CE) griffbereit auf.

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Die STK-Prüfung

STK steht für Sicherheitstechnische Kontrolle. Diese regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass Ihr Gerät noch einwandfrei und sicher funktioniert. Die STK ist vergleichbar mit dem TÜV für Ihr Auto – ohne gültige STK darf das Gerät nicht betrieben werden.

Die Intervalle für die STK ergeben sich aus den Herstellerangaben und können je nach Gerät unterschiedlich sein. Typisch sind Intervalle von 12 bis 24 Monaten. Manche Hersteller schreiben auch kürzere Intervalle vor, insbesondere bei intensiv genutzten Geräten.

Typische STK-Intervalle

  • • Laser-Geräte: 12-24 Monate
  • • IPL-Geräte: 12-24 Monate
  • • RF-Geräte: 24 Monate
  • • HIFU-Geräte: 12-24 Monate

Wer darf die STK durchführen?

  • • Hersteller oder autorisierter Service
  • • Zertifizierte Prüforganisationen
  • • Fachkundige Medizintechniker

Wichtig: Abgelaufene STK = Betriebsverbot

Ein Gerät mit abgelaufener STK darf nicht mehr verwendet werden. Bei einer Kontrolle kann die Gewerbeaufsicht ein sofortiges Nutzungsverbot aussprechen. Tragen Sie sich den nächsten STK-Termin daher unbedingt im Kalender ein – am besten mit Vorlauf von 4-6 Wochen.

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Behandlungsdokumentation

Jede einzelne Behandlung muss vollständig protokolliert werden. Ein lapidares „Laserbehandlung durchgeführt" reicht bei weitem nicht aus. Die Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch der Behandlungsqualität: Bei Folgebehandlungen können Sie auf die dokumentierten Parameter zurückgreifen und die Behandlung optimieren.

Die Behandlungsdokumentation besteht aus mehreren Bausteinen, die alle vor, während und nach der Behandlung erfasst werden müssen:

BereichZeitpunktErforderliche Angaben
AnamneseVor der BehandlungHauttyp (Fitzpatrick), Medikamente, Vorerkrankungen, Kontraindikationen, Sonnenexposition
AufklärungVor der BehandlungRisiken, Nebenwirkungen, Alternativen, realistische Erwartungen – mit Unterschrift
ParameterWährend der BehandlungEnergie (Joule/cm²), Impulsdauer, Spotgröße, Frequenz, Kühlungsart
BehandlungszoneWährend der BehandlungBehandelte Körperregion, Größe der Fläche, Anzahl der Impulse
VerlaufNach der BehandlungHautreaktion, Rötung, Schwellung, Nachsorgehinweise, nächster Termin

Wichtig bei der Anamnese: Der Gesundheitszustand des Kunden kann sich zwischen den Behandlungen ändern. Fragen Sie daher vor jeder Sitzung nach Änderungen – neue Medikamente, Schwangerschaft, kürzliche Sonnenexposition oder Hautveränderungen können Kontraindikationen darstellen.

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Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre

Die Behandlungsdokumentation muss über einen sehr langen Zeitraum aufbewahrt werden. Dies ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen – insbesondere aus dem BGB und der NiSV selbst.

10

Jahre Aufbewahrungspflicht

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV und § 630f Abs. 3 BGB müssen Beratungsprotokolle und Einverständniserklärungen mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Dokumentation aufbewahrt werden.

Sonderfall: Minderjährige

Bei Behandlungen an Minderjährigen beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit Erreichen der Volljährigkeit. Eine Behandlung an einem 16-Jährigen muss also bis zu 12 Jahre aufbewahrt werden.

DokumenttypAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Beratungsprotokoll10 Jahre§ 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV
Einverständniserklärung10 Jahre§ 3 Abs. 2 Satz 4 NiSV
Behandlungsdokumentation10 Jahre§ 630f Abs. 3 BGB
Gerätedokumentation3 Jahre nach letzter Nutzung§ 3 Abs. 2 Satz 1 NiSV
STK-ProtokolleGesamte NutzungsdauerMPBetreibV

Wichtig: Automatische Löschung nach Fristablauf

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 NiSV müssen die Daten am Ende des Jahres, in dem die Aufbewahrungsfrist endet, unverzüglich gelöscht werden. Bei elektronischer Speicherung sind automatisierte Löschfunktionen zu nutzen.

Diese lange Aufbewahrungspflicht hat praktische Konsequenzen: Wenn Sie Ihr Studio aufgeben oder den Softwareanbieter wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass die Dokumentation weiterhin zugänglich bleibt. Digitale Systeme sollten daher Export-Funktionen bieten.

Tipp: Erstellen Sie regelmäßig Backups Ihrer Dokumentation und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Bei digitalen Systemen achten Sie darauf, dass der Anbieter die Daten auch bei Vertragsende nicht einfach löscht. SkinFly bewahrt Ihre Daten automatisch 10 Jahre auf und erinnert Sie an die Löschfristen.

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Fachkundenachweis

Seit Ende 2022 ist der Fachkundenachweis für alle Anwender verpflichtend. Die Übergangsfristen sind abgelaufen – wer heute ohne gültige Fachkunde NiSV-Geräte anwendet, handelt ordnungswidrig.

Die erforderlichen Module hängen von den Geräten ab, die Sie einsetzen. Ein Studio mit Laser und IPL braucht das Modul „Optische Strahlung", eines mit zusätzlicher RF-Behandlung auch das Modul „Hochfrequenz".

Optische Strahlung

Für Laser/IPL

~120 Unterrichtseinheiten

Hochfrequenz

Für RF-Geräte

~40 Unterrichtseinheiten

Ultraschall

Für HIFU

~40 Unterrichtseinheiten

Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die aktuellen Vorgaben. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Fachkunde finden Sie in unserem Ratgeber zum Fachkundenachweis.

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Häufige Fehler bei Prüfungen

Diese Punkte führen erfahrungsgemäß häufig zu Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht. Vermeiden Sie diese Fehler, um Ihre Prüfung problemlos zu bestehen:

01

Veraltete Anamnese

Der Gesundheitszustand sollte vor jeder Behandlung aktualisiert werden. Fragen Sie aktiv nach Änderungen seit dem letzten Termin.

02

Fehlende Unterschriften

Ohne Signatur des Kunden ist die Aufklärung nicht nachweisbar. Digitale Signaturen sind zulässig, müssen aber korrekt implementiert sein.

03

Unvollständige Parameter

'Laserbehandlung' ohne Joule-Angaben reicht nicht. Dokumentieren Sie alle relevanten Einstellungen – auch wenn es mehr Aufwand bedeutet.

04

Abgelaufene STK

Kann zum sofortigen Betriebsverbot für das betroffene Gerät führen. Setzen Sie sich Erinnerungen für den nächsten Termin.

05

Fehlende Einweisungsnachweise

Jeder Mitarbeiter, der ein Gerät bedient, braucht eine dokumentierte Einweisung – zusätzlich zur Fachkunde.

8

Digital vs. Papier

Die NiSV schreibt nicht vor, ob Sie Ihre Dokumentation digital oder auf Papier führen. Beide Varianten sind zulässig. In der Praxis hat die digitale Dokumentation jedoch erhebliche Vorteile:

Vorteile digital

  • Pflichtfelder verhindern unvollständige Dokumentation
  • Automatische STK-Erinnerungen
  • Schnelle Suche bei Prüfungen
  • Platzsparend, kein Papierchaos
  • Backup-Möglichkeiten

Nachteile Papier

  • Felder können vergessen werden
  • Unleserliche Handschrift
  • Zeitaufwändige Suche in Ordnern
  • Platzbedarf für 10+ Jahre Archivierung
  • Verlustrisiko (Feuer, Wasser)

Unser Rat: Wenn Sie noch auf Papier dokumentieren, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Umstieg. Digitale Systeme wie SkinFly mit dem 7-Schritte-Wizard sind heute erschwinglich und sparen langfristig Zeit und Nerven – besonders bei Prüfungen.

Ihre NiSV-Checkliste

Gerätebuch

  • Stammdaten vollständig
  • Einweisungsnachweise für alle Anwender
  • STK aktuell und protokolliert
  • Nächster STK-Termin im Kalender
  • Betriebsanleitung griffbereit

Pro Behandlung

  • Aktuelle Anamnese (Änderungen abgefragt)
  • Aufklärung mit Unterschrift
  • Alle Parameter dokumentiert
  • Behandlungszone erfasst
  • Verlauf und Nachsorge notiert

Fazit

Die NiSV-Dokumentation ist umfangreich, aber machbar. Mit einem systematischen Ansatz – vollständiges Gerätebuch, lückenlose Behandlungsprotokolle, aktuelle STK – sind Sie für jede Prüfung gewappnet.

Eine digitale Dokumentationslösung wie SkinFly kann Sie durch jeden Schritt führen, an Pflichtfelder erinnern und bei der Gewerbeaufsicht alles übersichtlich präsentieren. So wird die nächste Prüfung zum Routine-Termin statt zur Stresssituation.

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