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NiSV & Recht10 Min. LesezeitVon SkinFly Redaktion31. Januar 2026

NiSV Bußgeld: Strafen bei Verstößen bis 50.000 €

Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es? Wie hoch sind die Bußgelder? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie Sie Verstöße vermeiden.

Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung) regelt seit 2021 den gewerblichen Betrieb von Laser-, IPL-, Ultraschall- und Hochfrequenzgeräten zu kosmetischen Zwecken. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und die kann teuer werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verstöße es gibt, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen und wie Sie sich schützen können. Die Informationen sind für Kosmetikstudios, Arztpraxen und ästhetische Praxen gleichermaßen relevant.

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Rechtsgrundlagen: NiSG und NiSV

Die Bußgeldvorschriften für NiSV-Verstöße finden sich in zwei Rechtsquellen, die zusammenspielen:

Das NiSG (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ist das übergeordnete Bundesgesetz. Es definiert in § 8 den Bußgeldrahmen und die grundlegenden Tatbestände. Die NiSV (Verordnung) konkretisiert dann in § 12, welche spezifischen Verstöße als Ordnungswidrigkeit gelten.

§ 8 NiSG

Das übergeordnete Gesetz – definiert den Bußgeldrahmen bis 50.000 €

§ 12 NiSV

Die Verordnung – listet 10 konkrete Ordnungswidrigkeiten auf

Diese Zweiteilung ist typisch für deutsches Recht: Das Gesetz gibt den Rahmen vor, die Verordnung füllt ihn mit Details. Für Sie als Betreiber bedeutet das: Sie müssen beide Texte kennen, um alle Pflichten zu verstehen.

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Der Bußgeldrahmen: Bis zu 50.000 Euro

§ 8 Abs. 2 NiSG ist eindeutig: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."

Dieser Höchstbetrag klingt dramatisch – und soll es auch. Der Gesetzgeber wollte ein klares Signal setzen, dass Verstöße gegen den Strahlenschutz keine Kavaliersdelikte sind. In der Praxis werden solche Höchststrafen aber selten verhängt.

Was beeinflusst die tatsächliche Bußgeldhöhe?

Schwere des Verstoßes: Fehlende Fachkunde wiegt schwerer als eine verspätete Geräteanzeige
Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Wer bewusst verstößt, wird strenger bestraft als bei Unwissenheit
Erst- oder Wiederholungsfall: Beim ersten Verstoß gibt es oft noch eine Verwarnung
Wirtschaftliche Verhältnisse: Das Bußgeld soll spürbar sein, aber nicht existenzbedrohend

In der Praxis bewegen sich die meisten Bußgelder im Bereich von einigen hundert bis wenigen tausend Euro – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Erstverstoß und der Betreiber zeigt sich kooperativ.

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Die 10 Ordnungswidrigkeiten nach § 12 NiSV

§ 12 NiSV listet zehn konkrete Tatbestände auf, die als Ordnungswidrigkeit gelten. Hier sind die wichtigsten – von den häufigsten bis zu den spezielleren:

01

Fehlende Fachkunde (Nr. 7)

Der mit Abstand häufigste und schwerwiegendste Verstoß: Die anwendende Person verfügt nicht über die erforderliche Fachkunde. Die Fachkunde muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden – ein abgelaufener Nachweis wird genauso behandelt wie ein fehlender.

02

Fehlende Dokumentation (Nr. 5)

Die NiSV verlangt Gerätebuch und Beratungsprotokoll mit Einverständniserklärung. Besonders häufig: Das Protokoll wurde erstellt, aber nicht unterschrieben.

03

Fehlende Geräteanzeige (Nr. 6)

Jedes NiSV-Gerät muss spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der Behörde angezeigt werden. Wird oft milder geahndet, wenn die Anzeige umgehend nachgeholt wird.

04

Fehlende Beratung und Aufklärung (Nr. 3)

Vor jeder Behandlung muss über Wirkungen, Risiken, Alternativen und den Behandlungsplan aufgeklärt werden. Der Verstoß liegt auch bei unvollständiger Aufklärung vor.

05

Fehlende Einweisung (Nr. 2)

Jede Person, die ein NiSV-Gerät bedient, muss eingewiesen werden. Die Einweisung muss dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, gilt sie als nicht erfolgt.

Weitere Tatbestände betreffen fehlerhafte Installation (Nr. 1), fehlenden Schutz für Behandelte und Dritte (Nr. 4) sowie Spezialfälle wie Anwendungen unter Ärztevorbehalt (Nr. 8-10).

Die vollständige Liste finden Sie in § 12 NiSV auf gesetze-im-internet.de.

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Praxis: Was bei einer Kontrolle passiert

Die Theorie kennen Sie jetzt. Aber wie läuft eine Kontrolle in der Praxis ab? Und was passiert, wenn Verstöße festgestellt werden?

Wer kontrolliert?

Je nach Bundesland: Gewerbeaufsichtsämter, Gesundheitsämter oder Ordnungsämter. Die Behörden können unangemeldet kontrollieren.

Was wird geprüft?

Fachkundenachweise, Geräteanzeigen, Beratungsprotokolle (Stichproben), Gerätedokumentation, Schutzausrüstung.

Nicht jeder Mangel führt sofort zu einem Bußgeld. Die Behörde hat verschiedene Möglichkeiten:

MaßnahmeWann typischerweise
Verwarnung mit FristBei kleineren Mängeln wie fehlender Geräteanzeige oder unvollständiger Dokumentation
NutzungsuntersagungBei schwerwiegenden Verstößen wie fehlender Fachkunde – bis der Mangel behoben ist
BußgeldbescheidBei wiederholten Verstößen, Nichtbeachtung von Auflagen oder besonders schweren Fällen

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Der Fall wird dann erneut geprüft und kann vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

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So vermeiden Sie Verstöße

Die gute Nachricht: NiSV-Verstöße lassen sich mit etwas Organisation zuverlässig vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Checkliste für NiSV-Compliance

Alle anwendenden Personen haben gültige Fachkundenachweise (alle 5 Jahre auffrischen)
Alle Geräte sind bei der zuständigen Behörde angezeigt
Für jedes Gerät existiert vollständige Dokumentation (Installation, Einweisung, Wartung, STK)
Vor jeder Behandlung erfolgt dokumentierte Beratung und Aufklärung
Einverständniserklärungen werden unterschrieben und 10 Jahre aufbewahrt
Schutzbrillen und andere Schutzmaßnahmen sind vorhanden und werden genutzt

Praxis-Tipp: Führen Sie eine Liste aller Mitarbeiter mit ihren Fachkundenachweisen und den Ablaufdaten. Planen Sie Auffrischungsschulungen rechtzeitig ein – nicht erst, wenn der Nachweis abgelaufen ist.

Eine digitale Dokumentationssoftware wie SkinFly führt Sie durch alle Pflichtfelder, erinnert an fällige Auffrischungen und STK-Termine und minimiert so das Risiko, etwas zu vergessen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei NiSV-Verstößen?

Der gesetzliche Rahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro. In der Praxis bewegen sich die meisten Bußgelder bei Erstverstößen im Bereich von einigen hundert bis wenigen tausend Euro – abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Kooperationsbereitschaft.

Wer kontrolliert die Einhaltung der NiSV?

Die Kontrolle obliegt den zuständigen Landesbehörden – je nach Bundesland sind das die Gewerbeaufsichtsämter, Gesundheitsämter oder Ordnungsämter. Die Behörden können unangemeldet Kontrollen durchführen.

Was passiert bei einer NiSV-Kontrolle?

Die Behörde prüft Fachkundenachweise, Geräteanzeigen, Beratungsprotokolle und Gerätedokumentation. Bei Mängeln kann sie Auflagen erteilen, Fristen setzen oder die Gerätenutzung untersagen. Ein Bußgeld folgt typischerweise bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie schriftlich Einspruch einlegen. Der Fall wird dann erneut geprüft und kann vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Welche Verstöße werden am häufigsten beanstandet?

Die häufigsten Verstöße sind: Fehlende oder abgelaufene Fachkundenachweise, nicht angezeigte Geräte, fehlende oder unvollständige Beratungsprotokolle und mangelhafte Gerätedokumentation.

Rechtsquellen

NiSV Bußgeld§ 8 NiSG§ 12 NiSVOrdnungswidrigkeitGewerbeaufsichtKontrolle

SkinFly

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