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PMU & Tattoo14 Min. LesezeitVon SkinFly RedaktionAktualisiert: 30. Januar 2026

PMU-Farben & REACH: Der komplette Dokumentations-Guide

Farbarchiv, Chargennummern, Kundenzuordnung – alles was Sie für die rechtssichere Pigment-Dokumentation im Permanent Make-up wissen müssen.

Die REACH-Verordnung hat den Markt für Permanent Make-up und Tattoo-Farben grundlegend verändert. Seit Januar 2022 gelten strenge Regeln – nicht nur für die Farben selbst, sondern auch für deren Dokumentation. Für PMU-Artists bedeutet das: Neue Anforderungen an Einkauf, Lagerung und Protokollierung.

Die gute Nachricht: Mit einem durchdachten System ist die REACH-konforme Dokumentation kein großer Mehraufwand. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie ein Farbarchiv aufbauen, Chargennummern richtig dokumentieren und bei Rückrufen oder Allergien schnell reagieren können.

Alte Farben nicht mehr verwenden!

Farben, die vor Januar 2022 gekauft wurden und nicht REACH-konform sind, dürfen nicht mehr verwendet werden – auch wenn sie noch haltbar sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.

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Was ist REACH?

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" – eine EU-Verordnung, die den Umgang mit Chemikalien regelt. Sie wurde 2006 eingeführt und betrifft praktisch alle Branchen, die mit chemischen Stoffen arbeiten.

Für die PMU- und Tattoo-Branche wurde REACH im Januar 2022 besonders relevant: Seitdem gelten strenge Beschränkungen für Inhaltsstoffe in Tätowierfarben und Permanent Make-up Pigmenten. Über 4.000 Substanzen wurden verboten oder stark eingeschränkt – darunter viele Stoffe, die jahrelang in gängigen Farben enthalten waren.

Verboten seit 2022

  • • Bestimmte Azofarbstoffe
  • • Krebserregende Stoffe (CMR)
  • • Allergieauslösende Substanzen
  • • Schwermetalle über Grenzwerten
  • • Bestimmte Konservierungsmittel

Erforderlich für REACH-Konformität

  • • Klare Kennzeichnung auf Verpackung
  • • Chargennummer (Batch-Code)
  • • Vollständige Inhaltsstoffliste
  • • Herstellerangaben
  • • Mindesthaltbarkeitsdatum

Hinweis: Die REACH-Verordnung gilt EU-weit. Farben aus Nicht-EU-Ländern (z.B. USA) sind oft nicht REACH-konform und dürfen in der EU nicht verwendet werden.

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Auswirkungen auf die PMU-Praxis

Die REACH-Verordnung hat den Alltag im PMU-Studio spürbar verändert. Viele beliebte Farbtöne mussten neu formuliert werden, manche Hersteller haben den Markt verlassen. Für PMU-Artists bedeutet das: Umdenken beim Einkauf und mehr Sorgfalt bei der Dokumentation.

Besonders betroffen waren zunächst kräftige Rottöne und bestimmte Orangenuancen, da diese häufig Azofarbstoffe enthielten. Mittlerweile haben die meisten Hersteller ihre Rezepturen angepasst und bieten REACH-konforme Alternativen an.

Was bedeutet das für Ihre Arbeit?

  • Beim Einkauf: Nur noch bei Händlern kaufen, die REACH-Konformität bestätigen können
  • Bei der Lagerung: Alte, nicht-konforme Farben entsorgen – auch wenn noch voll
  • Bei der Behandlung: Chargennummer dokumentieren und dem Kunden zuordnen
  • Bei Problemen: Schnelle Rückverfolgbarkeit durch lückenlose Dokumentation

Positiver Nebeneffekt: Die strengeren Vorschriften haben die Qualität der Pigmente insgesamt verbessert. Viele PMU-Artists berichten von besserer Farbstabilität und weniger allergischen Reaktionen seit der Umstellung auf REACH-konforme Farben.

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Das Farbarchiv aufbauen

Ein Farbarchiv ist das Herzstück Ihrer REACH-Dokumentation. Es erfasst alle Pigmente, die Sie im Studio haben oder hatten, und ermöglicht die schnelle Rückverfolgung bei Problemen. Bei allergischen Reaktionen oder Produktrückrufen können Sie so innerhalb von Minuten feststellen, welche Kunden betroffen sein könnten.

Das Farbarchiv sollte sowohl aktuelle als auch aufgebrauchte Farben enthalten. Auch wenn eine Flasche leer ist, bleiben die Daten relevant – schließlich haben Sie die Farbe bei Kunden angewendet, die möglicherweise Jahre später Fragen haben.

Pflichtangaben im Farbarchiv

Hersteller & Produktname: Zur eindeutigen Identifikation bei Rückrufen – z.B. PhiBrows SUPE Pigments – Dark Brown
Chargennummer (Batch-Code): Der Schlüssel zur Rückverfolgbarkeit – auf jeder Flasche aufgedruckt
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Auf der Verpackung als EXP oder Verwendbar bis angegeben
Öffnungsdatum: Wichtig für die PAO-Berechnung (Period After Opening) – selbst notieren!
Kaufdatum & Lieferant: Nachweis der Herkunft – Rechnung aufbewahren
REACH-Konformität: Bestätigung des Herstellers oder Händlers dokumentieren

Praxis-Tipp: Fotografieren Sie beim Wareneingang das Etikett jeder neuen Farbe. So haben Sie alle Angaben digital gesichert, auch wenn das Etikett später verblasst oder die Flasche entsorgt wird.

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Chargennummern verstehen

Die Chargennummer (auch Batch-Code oder LOT-Nummer) ist der wichtigste Schlüssel zur Rückverfolgbarkeit. Sie verbindet Ihre Behandlung mit einer konkreten Produktionscharge beim Hersteller. Sie finden sie auf der Verpackung als „Batch", „LOT", „Ch.-B." oder einfach als Zahlen-Buchstaben-Kombination.

Jede Produktionscharge hat ihre eigene Nummer. Wenn Sie dieselbe Farbe nachbestellen, hat die neue Flasche eine andere Chargennummer. Das ist wichtig zu verstehen: Bei einem Rückruf ist meist nur eine bestimmte Charge betroffen, nicht alle Flaschen dieser Farbe.

Beispiel: Etikett einer PMU-Farbe

Hersteller

PhiBrows

Produkt

SUPE Dark Brown

Chargennummer (LOT)

PB-2025-0847

Haltbar bis (EXP)

12/2027

Wann Sie die Chargennummer brauchen:

01

Allergische Reaktion beim Kunden

Sie können prüfen, ob andere Kunden dieselbe Charge erhalten haben und diese proaktiv informieren

02

Produktrückruf durch Hersteller

Sie identifizieren schnell, welche Kunden die betroffene Charge erhalten haben

03

Haftungsfall oder Reklamation

Sie können nachweisen, dass Sie ein zugelassenes, REACH-konformes Produkt verwendet haben

04

Nachbehandlung / Touch-up

Sie wissen genau, welche Farbe verwendet wurde – wichtig bei Farbmischungen

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Kundenzuordnung dokumentieren

In der Behandlungsdokumentation muss stehen, welche Farbe bei welchem Kunden verwendet wurde – inklusive Chargennummer. Das klingt nach viel Aufwand, ist aber mit einem guten System schnell erledigt.

Besonders wichtig wird die Dokumentation bei Farbmischungen. Viele PMU-Artists mischen individuelle Töne für ihre Kunden – hier müssen alle verwendeten Farben mit ihren Chargennummern und das Mischverhältnis dokumentiert werden.

Beispiel: Lippen-PMU Dokumentation

Kundin

Maria Mustermann

Datum

15.01.2026

Behandlung

Lippen-Pigmentierung

Farbe 1

Dusty Rose

Charge: LP-2025-0847

Farbe 2

Nude Pink

Charge: LP-2025-0923

Mischverhältnis:70% Dusty Rose / 30% Nude Pink

Notiz: Leicht kühler Unterton gewünscht

Warum das Mischverhältnis wichtig ist: Beim Touch-up nach 4-6 Wochen möchten Sie exakt denselben Farbton treffen. Ohne dokumentiertes Mischverhältnis müssen Sie raten – und das Ergebnis kann abweichen.

Tipp für die Praxis: Legen Sie sich eine „Farbkarte" für jeden Kunden an. Notieren Sie dort nicht nur die verwendeten Farben, sondern auch Ihre Beobachtungen: Wie hat die Haut die Farbe aufgenommen? Wie sah das Ergebnis nach der Abheilung aus?

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PMU-Vertrag & Aufklärung

Der PMU-Vertrag ist mehr als nur eine Formalität – er dokumentiert die Aufklärung und ist Ihre wichtigste rechtliche Absicherung. Ein guter Vertrag schützt Sie vor Haftungsansprüchen und zeigt dem Kunden, dass Sie professionell arbeiten.

Der Vertrag sollte vor der Behandlung unterschrieben werden – nicht erst danach. Digitale Signaturen auf dem Tablet sind rechtlich zulässig und können als Beweismittel dienen.

Typische Bestandteile des PMU-Vertrags

  • Erklärung des Verfahrens
  • Risiken und Nebenwirkungen
  • Heilungsverlauf und Dauer
  • Realistische Erwartungen
  • Allergierisiko bei Pigmenten
  • Kontraindikationen
  • Info über REACH-konforme Farben
  • Nachsorge-Anweisungen

Besonderheit bei Lippen-PMU: Herpes-Prophylaxe

Bei Lippen-Behandlungen besteht ein erhöhtes Risiko für Herpes-Ausbrüche. Das Trauma durch die Pigmentierung kann einen latenten Herpes-Virus aktivieren. Viele Studios empfehlen daher eine Aciclovir-Prophylaxe (2-3 Tage vor bis 5 Tage nach der Behandlung). Dokumentieren Sie die Aufklärung über dieses Risiko im Vertrag – und ob der Kunde die Prophylaxe durchführt.

Wichtig: Der Vertrag ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch. Nehmen Sie sich Zeit, alle Punkte mit dem Kunden durchzugehen und Fragen zu beantworten. Erst dann unterschreiben lassen. Mehr zur rechtssicheren Aufklärung finden Sie in unserem Leitfaden zur NiSV-Dokumentation.

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Haltbarkeit & Lagerung

PMU-Pigmente sind empfindliche Produkte. Falsche Lagerung kann die Qualität beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Problemen bei der Anwendung führen. Beachten Sie daher die Herstellerangaben zur Lagerung und die Haltbarkeitsdaten.

MHD (ungeöffnet)

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt für ungeöffnete Flaschen. Typisch sind 2-3 Jahre ab Herstellung.

Auf Verpackung als „EXP" oder „Verwendbar bis"

PAO (nach Öffnung)

Period After Opening – wie lange die Farbe nach dem Öffnen verwendet werden darf. Meist 6-12 Monate.

Symbol: Offener Tiegel mit Monatszahl (z.B. „12M")

Richtige Lagerung

  • Temperatur: Kühl bei Raumtemperatur (15-25°C), nicht im Kühlschrank
  • Licht: Dunkel lagern, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden
  • Nach Gebrauch: Sofort verschließen, Flaschenhals sauber halten
  • Niemals: Farbe in die Originalflasche zurückgießen

Tipp: Notieren Sie das Öffnungsdatum direkt auf der Flasche mit einem wasserfesten Stift. So sehen Sie auf einen Blick, wann die PAO-Frist abläuft.

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Serien-Behandlungen & Touch-ups

PMU ist keine Einzelbehandlung. Nach der Initial-Behandlung folgt in der Regel ein Touch-up nach 4-6 Wochen. Manche Kunden kommen auch Jahre später für ein Refresh. Jede dieser Sitzungen braucht eine eigene, vollständige Dokumentation.

Wichtig zu verstehen: Die Chargennummern können sich zwischen den Sitzungen unterscheiden. Wenn Sie zwischen Initial und Touch-up eine neue Flasche derselben Farbe öffnen, hat diese eine andere Charge. Dokumentieren Sie daher bei jedem Termin neu, welche Farben verwendet wurden.

BehandlungsartZeitpunktDokumentation
Initial-BehandlungErstterminVollständig: Anamnese, Aufklärung, Farben, Parameter
Touch-up4-6 Wochen späterAnamnese-Update, Farben (ggf. neu), Ergebnis der Abheilung
Refresh1-3 Jahre späterWie Initial: Vollständige Dokumentation, neue Aufklärung

Praxis-Tipp: Machen Sie bei jedem Termin Fotos – vor der Behandlung, direkt danach und (wenn möglich) nach der Abheilung. So können Sie den Verlauf dokumentieren und dem Kunden beim nächsten Termin zeigen. Worauf die Gewerbeaufsicht bei Kontrollen achtet, erfahren Sie in unserem separaten Artikel.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Die REACH-Verordnung wird von den Behörden ernst genommen. Bei Kontrollen oder Beschwerden können erhebliche Konsequenzen drohen:

VerstoßMögliche Konsequenz
Verwendung nicht-konformer FarbenBußgeld bis zu 50.000 €, Beschlagnahme der Produkte
Wiederholte VerstößeBetriebsuntersagung möglich
Fehlende DokumentationHaftungsrisiko bei Gesundheitsschäden
Keine RückverfolgbarkeitErschwerter Nachweis bei Haftungsfragen

Ihre PMU-Checkliste

Beim Einkauf

  • Nur REACH-konforme Farben kaufen
  • Konformitätsbestätigung anfordern
  • Rechnung aufbewahren
  • Im Farbarchiv erfassen

Bei der Behandlung

  • Aufklärung mit Unterschrift
  • Farbe + Chargennummer dokumentieren
  • Mischverhältnis notieren
  • Fotos machen

Bei der Lagerung

  • Öffnungsdatum notieren
  • PAO-Frist beachten
  • Kühl und dunkel lagern
  • Alte Farben entsorgen

Bei Problemen

  • Betroffene Kunden identifizieren
  • Charge aus Verkehr ziehen
  • Hersteller informieren
  • Vorfall dokumentieren

Fazit

Die REACH-Dokumentation ist Ihr Schutzschild. Bei Problemen können Sie nachweisen, dass Sie professionell gearbeitet und nur zugelassene Produkte verwendet haben. Das schützt Sie vor Haftungsansprüchen und zeigt Ihren Kunden, dass Sie Qualität ernst nehmen.

Mit einem digitalen System wie SkinFly wird die Dokumentation zum Kinderspiel: Farben einmal erfassen, bei Behandlungen auswählen, automatische Kundenzuordnung. So haben Sie mehr Zeit für das, was wirklich zählt – Ihre Kunst.

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